Empfehlung: Qualifikation Außerklinische Intensivpflege

Herausgeber:
KNAIB
Fachgesellschaft für Außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege
knaib.de

Stand: 05.12.2016
Veröffentlichung: Januar 2017




1. Einleitung

Fortschritte in der Intensivmedizin, der allgemeine Kostendruck auf das Gesundheitssystem, verbesserte multisektorale Kooperationen sowie unterschiedliche außerklinische Versorgungsmöglichkeiten lassen die Zahl der technologieabhängigen Patienten mit adäquater Interventionspflicht und/ oder Heimbeatmungen zwischen 20 – 30% pro Jahr stetig ansteigen.

Diese Versorgung, speziell von Beatmungspatienten, erfordert neben vertieften Kenntnissen der Zusammenhänge von Atmungsregulation, Atemmechanik, Gasaustausch, Atempumpe und der gegenseitigen Beeinflussung der respiratorischen Funktion mit anderen Organsystemen auch ein besonderes Management der pflegerischen und medizinischen Versorgung, welche eben nicht auf bestehende klinische Ressourcen zurückgreifen kann. Dies verlangt von den tätigen Pflegediensten ein hohes Maß an Professionalität sowie struktureller und organisatorischer Qualität. Diese wollen wir mit dem im Folgenden formulierten Anforderungsprofil als Grundlage für die in der Intensiv- und Beatmungspflege tätigen Pflegedienste regeln.




1.1. Ziel der Empfehlung

Die vorliegende Empfehlung legt die personelle Qualifikation in der außerklinischen Intensivpflege fest. Des Weiteren werden Rahmenbedingungen und -inhalte im Bereich der fachspezifischen Zusatzqualifikation, die den Basis- sowie Aufbaukurs umfasst, definiert.  Das Ziel dieser Feststellungen ist die qualitative und personelle Sicherung der ambulanten außerklinischen Intensivpflege.




2. Gültigkeit der Empfehlung

Diese Empfehlung wird regelmäßig evaluiert und aktualisiert, planmäßig spätestens nach 24 Monaten.




3. Fachpflegerische Versorgung

Um adäquate Empfehlungen für die Personalqualifikation abzuleiten, muss folgender Sachverhalt grundsätzlich berücksichtigt werden: Individuelle Merkmale des Klienten, Dauer und Stabilität der außerklinischen Versorgung sowie die Versorgungsform bedingen individuell spezifische Notwendigkeiten der Personalqualifikation.

Beispiel: Bei einem voll orientierten Klienten mit nichtinvasiver Maskenbeatmung bestehen andere pflegerische Gegebenheiten und Erfordernisse als bei einem bewusstseinsgetrübten, invasiv Beatmeten ohne Spontanatmungsfähigkeit und mit Absaugpflicht.

Beispiel: Bei der Personaleinsatzplanung ist zu berücksichtigen, ob es sich um eine 1:1-Versorgung in einer Privatwohnung oder um eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft bzw. um eine stationäre außerklinische Intensivpflegeeinrichtung handelt, in der zwei oder mehrere Pflegekräfte zeitgleich im Einsatz sind.

Grundsätzlich kann die außerklinische Intensivpflege auch von geschulten, privaten Pflegepersonen, z.B. Angehörigen, übernommen werden. Beim so genannten Arbeitgebermodell (Assistenzmodell) handelt es sich um kompetente Klienten, die von ihren eingewiesenen Assistenten pflegerisch versorgt werden. Der Klient wirkt hier eigenverantwortlich und qualitätssichernd. Sofern diese Versorgung bei einem Klienten nicht möglich ist, ist ein ambulanter Intensivpflegedienst subsidiär gefordert.




4. Anforderungsprofil

Die außerklinische Intensivpflege stellt höchste Ansprüche an die fachliche Qualität der pflegerischen Leistungserbringung. Sie erfordert kontinuierliche, breit gefächerte Fortbildung in der intensivmedizinischen Behandlungspflege und der medizintechnischen Gerätehandhabung. Des Weiteren verlangt sie eine spezifische Aufbau- und Ablauforganisation und eine spezielle Personalgewinnung
Ein Qualifizierungs-, sowie ein besonderes Qualitätsmanagement sind selbstverständlich.

Ein in der Intensiv- und Beatmungspflege tätiger Pflegedienst sollte über eine qualifikationsbezogene Leitungsstruktur verfügen, welche auf das Tätigkeitsgebiet der Intensivpflege orientiert ausgerichtet ist.




5. Einarbeitungskonzept

Jeder Pflegedienst muss ein strukturiertes Einarbeitungskonzept für den Bereich der Intensiv- und Beatmungspflege vorweisen. Die Art der Einarbeitung sowie deren Umfang wird vom Versorgungsansatz (Einzelversorgung, alternative Wohnform – WG) des jeweiligen Pflegedienstes bestimmt. Die Elemente der Einarbeitung und die vermittelten Inhalte befinden sich im Qualitätshandbuch des jeweiligen Pflegedienstes:

  • Patientenbezogene Informationen
  • Dokumentation
  • Notfallmanagement
  • Gerätehandhabung
  • Spezielle Intensivpflege und Maßnahmen
  • Beatmung
  • Vitalparameter
  • Hygienevorschriften
  • Arbeitssicherheit
  • Aufbauorganisation / Ablauforganisation




6. Fachpflegerische Qualifikation




6.1. Pflegefachkräfte

Pflegefachkräfte müssen folgende Qualifikation aufweisen:

  • Gesundheits- und Krankenpflegerin, die zusätzlich eine anerkannte Qualifikation für den Fachbereich Intensivpflege (Fachkrankenschwester/- pfleger für Innere und Intensivmedizin und/oder Fachkrankenschwester/- pfleger für Anästhesie- und Intensivmedizin), zum Beispiel nach „DKG“ nachweisen kannoder
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin mit beatmungs-/intensivspezifischem Fachkundenachweis / Basiskurs (Umfang mindestens 120 Zeit-Stunden*) oder Erwerb der Qualifikation innerhalb eines Jahresoder
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, die zusätzlich eine  Qualifikation für den Fachbereich Intensivpflege (Fachkrankenschwester/- pfleger für Innere und Intensivmedizin und/oder Fachkrankenschwester/- pfleger für Anästhesie- und Intensivmedizin), zum Beispiel nach „DKG“  nachweisen kannoder
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin mit beatmungs-/intensivspezifischem Fachkundenachweis (Umfang mindestens 120 Zeit-Stunden ) oder Erwerb der Qualifikation innerhalb eines Jahresoder
  • Abgeschlossene Zusatzqualifikation zum Atmungstherapeuten mit einem staatlichen Examen in der Gesundheits- & (Kinder-)Kranken- oder Altenpflegeoder
  • Altenpfleger/in mit beatmungs-/intensivspezifischem Fachkundenachweis (Umfang mindestens 120 Zeit-Stunden )

Jede Fachkraft im außerklinischen Intensivbereich sollte telefonisch jederzeit auf einen Hintergrunddienst zur fachlichen und organisatorischen Unterstützung vor Ort zugreifen können.

Alle in der Pflege eingesetzten Mitarbeiter müssen wenigstens einmal jährlich an einem Reanimationstraining / Notfalltraining (BLS = BasicLifeSupport) nach aktuellen Leitlinien (ERC/AHA) teilnehmen. Ferner ist einmal jährlich eine Schulung rund um das Thema Tracheostoma-Management durchzuführen.




6.2. Verantwortliche Pflegefachkraft

Die Meldung zur verantwortlichen Pflegefachkraft einer außerklinischen Intensiv-/Beatmungsversorgung bedarf als Grundvoraussetzung eine Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft (nach § 71 SGB XI). Sie muss eine dreijährige Ausbildung zur Gesundheits- und (Kinder-)krankenpfleger/in absolviert haben.
Des Weiteren benötigt sie zusätzlich zur Grundqualifikation folgende weitere
Qualifikationen:

  • Anerkannte Qualifikation für den Fachbereich Intensivpflege (Fachkrankenschwester/-pfleger für Innere und Intensivmedizin und/oder Fachkrankenschwester/-pfleger für Anästhesie- und Intensivpflege)oder
  • Abgeschlossene Zusatzqualifikation zum Atmungstherapeuten mit einem staatlichen Examen in der Gesundheits- & (Kinder-) Krankenpflegeoder
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Beatmungsbereich (Intensivstation, Intermediate Care-Station oder außerklinischen Beatmung) in den letzten 5 Jahren und ein entsprechender beatmungs-/intensivspezifischer Fachkundenachweis (Umfang mindestens 200 Zeit-Stunden).

Die oben genannten zusätzlichen pflegefachlichen Anforderungen an die verantwortliche Pflegefachkraft gelten für deren Stellvertretung analog.
Sollte die Verantwortliche Pflegefachkraft nicht über die Zusatzqualifikationen verfügen, kann auch eine Pflegefachkraft mit den Vorgaben unter 6.2 die fachliche Leitung übernehmen.




7. Berufliche Zusatzqualifikation für die außerklinischen Intensivpflege (KNAIB)




7.1. Ziel der beruflichen Zusatzqualifikation

Die Zusatzqualifikationen sollen Gesundheits- und Krankenpflegerinnen / Gesundheits- und Krankenpflegern,  Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen / Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern sowie Altenpflegerinnen und -pflegern für die komplexen Anforderungen in der außerklinischen Intensivpflege qualifizieren. Die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen basieren auf der Grundlage eines patientenorientierten Berufsverständnisses, einer theorie- und evidenzbasierten Pflege sowie eines engen Theorie-Praxis-Transfers.




7.2. Aufbau und Struktur

Die berufliche Zusatzqualifikation Außerklinische Intensivpflege wird auf der Grundlage von Modulen im Basiskurs und Aufbaukurs strukturiert. In diese modulare Struktur der theoretischen Inhalte wird die praktische Tätigkeit wie Anleitung und Hospitation integriert.

Die Module werden als abgeschlossene Lerneinheiten mit einer festgelegten Dauer verstanden. Die theoretische Lernzeit ist in Seminarstunden zu je 45 Minuten angegeben und liegt pro Modul bei mindestens 80 Seminarstunden ≙ 60 Stunden. Die einzelnen Lerneinheiten sind untereinander vernetzt und unterliegen einer fächerübergreifenden Unterrichtskonzeption. Jedes Modul berücksichtigt die Vermittlung beruflicher Handlungskompetenzen und die zugrunde liegenden Leitziele des Gesamtcurriculums.




7.3. Basiskurs „Außerklinische Intensivpflege“:

Alle pflegerisch tätigen Fachkräfte ohne nachweislich absolvierte berufliche Zusatzqualifikation, z.B. Weiterbildung zur Fachpflegekraft für Anästhesie- und Intensivpflege, die intensivpflegerisch-relevante Leistungen bei Patienten im außerklinischen Bereich erbringen, sollten innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres bei intensivpflegerisch zu versorgenden Personen im außerklinischen Setting mindestens einen abgeschlossenen „Basiskurs: Außerklinische Intensivpflege KNAIB“ mit Umfang von 120 Zeit-Stunden nachweisen können.




7.4. Aufbaukurs  „Außerklinische Intensivpflege“:

Alle verantwortlichen Pflegefachkräfte ohne nachweislich absolvierte berufliche Zusatzqualifikation z.B. Weiterbildung zur Fachpflegekraft für Anästhesie- und Intensivpflege, sollten einen Aufbaukurs „Außerklinische Intensivpflege“ mit einem Umfang von mindestens 200 Zeit-Stunden, hiervon mindestens 160 UE in der Theorie ≙ 120 Stunden, nachweisen können.
Zur Erreichung der „Gesamt-Zusatzqualifikation Außerklinische Intensivpflege KNAIB“ kann der abgeschlossene „Basiskurs: Außerklinische Intensivpflege KNAIB“ vollständig angerechnet werden, wenn der „Aufbaukurs: Außerklinische Intensivpflege KNAIB“ innerhalb 24 Monate nach Abschluss des „Basiskurses“ begonnen wird.
Bereits in einem anderen Zusammenhang erbrachte Leistungen (Weiterbildungen, Zusatzqualifikationen etc.) können teilweise oder vollständig durch die Kursleitung der Zusatzqualifikation KNAIB im Umfang ihrer Gleichwertigkeit angerechnet werden. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag der Teilnehmer erforderlich.




7.5. Abschluss der beruflichen Zusatzqualifikation „Außerklinische Intensivpflege“

Die berufliche Zusatzqualifikation „Außerklinische Intensivpflege KNAIB“ schließt mit einem schriftlichen Leistungsnachweis ab. Die Fragen und Aufgaben hierzu werden zentral durch KNAIB gestellt und müssen rechtzeitig vor geplantem Kursabschluss durch die Kursleitung des durchführenden Bildungsanbieters schriftlich bei der KNAIB-Zertifizierungs-Stelle beantragt werden.
Durch die vorgegebenen Lernzielstufen des Curriculums wird hierdurch das Qualitätsergebnis der KNAIB-Anbieter-Kurse transparent und objektiv dargestellt. Jeder KNAIB-Bildungsanbieter ist somit verpflichtet, die angebotenen Kurs-Module auf dem Niveau der durch die KNAIB-Zertifizierungsgruppe festgelegten Lernzielstufen zu gestalten/organisieren und ist somit auch mit für das Ergebnis seiner Kursteilnehmer beim Abschlusstest verantwortlich.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem unter Aufsicht abzuleistenden schriftlichen Test, der aus Teilfragen zu den jeweiligen Modulinhalten der gesamten Zusatzqualifikation besteht. Der Test stellt komplexe berufliche Anforderungen in den Mittelpunkt und richtet sich vom Schwierigkeitsniveau her nach den im Curriculum festgelegten und zu erreichenden Lernzielstufen.
Die Benotung des schriftlichen Abschlusstestes erfolgt mit einer ganzen Note und wird mit 2/3 Teilen in die Zeugnisnote eingerechnet. Ferner muss zusätzlich eine Hausarbeit in Form einer schriftlichen Fallbeschreibung aus einem praxisrelevanten Kontext erstellt werden, deren Benotung zu 1/3 Teilen in die Zeugnisnote eingerechnet wird.




7.6. Zertifikat

Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis/Zertifikat, das mindestens folgende Angaben beinhaltet:

  • Berufsbezeichnung der Grundausbildung
  • Schwerpunktsetzung der Zusatzqualifikation
  • Angabe der Theoriestundenzahl
  • Angabe der Hospitationsstundenzahl
  • Prüfungsergebnis (Notenstufe in Worten und als dezimale Angabe) einschließlich der Bewertung der einzelnen Prüfungsteile und der Durchschnittsnote.Wer an der Abschlussprüfung teilgenommen und sie nicht bestanden hat, erhält auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung mit den bislang absolvierten Modulen/Moduleinheiten. In diesem Zertifikat ist dann zu vermerken, dass das Ziel der Zusatzqualifikation nicht erreicht wurde.




7.7. Leitung eines Kurses

Die Leitung eines Qualifizierungskurses für außerklinische Intensiv-/Beatmungspflege muss neben der berufsspezifischen Qualifikation auch eine pädagogische Zusatzqualifikation nachweisen können. Die pädagogische Zusatzqualifikation muss mindestens 300 Stunden in der Theorie umfassen, z. B. „Dozent in der Erwachsenenbildung (IHK)“.
Hierzu sollte es eine 2-jährige Übergangsfrist geben. Genaueres wird zeitnah durch die KNAIB-Zertifizierungsgruppe festgelegt und veröffentlicht.




7.8. Beispiel Berufliche Zusatzqualifikation „Außerklinische Intensivpflege KNAIB“

KurstitelZielgruppeUmfang Zeit-StundenInhaltZeitlicher Rahmen
Basiskursexaminierte Pflegefachkräfte 4

Pflegedienstleitungen

Wohngruppenleitungen

Team-/ Regionalleitungen

120 Std.80 U-Std. Theorie ≙ 60 Stunden

40 Stunden Praxis: Kollegiale Begleitung durch verantwortliche Fachkraft/Praxisanleiter

20 Stunden Selbststudium mit schriftl. Transfer (Theorie/Praxis): individuelle Pflegeablaufplanung/ITA)

Basiskurs muss innerhalb des ersten Beschäftigungs-jahres begonnen und innerhalb 9 Monate ab Beginn des Kurses abgeschlossen werden

(-> Alle Mitarbeiter ohne beatmungs-/intensivspezifischen Fachkundenachweis von mind. 120 Stunden)

KurstitelZielgruppeUmfang Zeit-StundenInhaltZeitlicher Rahmen
Aufbau-kursPflegedienstleitungen

Wohngruppenleitungen

Team-/ Regionalleitungen

Praxisanleiter

verantwortliche Pflegefachkraft

120 Std.80 U-Std. Theorie ≙ 60 Stunden

40 Stunden klinische Hospitation

20 Stunden Hausarbeit

Wenn Basiskurs anerkannt werden soll, muss der Aufbaukurs innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss des Basiskurses begonnen und innerhalb 12 Monaten abgeschlossen werden

Anbieterwechsel für Teilnehmer innerhalb von KNAIB zertifizierten Anbietern sollte nach Absprache mit den jeweiligen Kursanbietern grundsätzlich möglich sein.


4 unabhängig, ob die Pflegefachkraft bereits über Berufserfahrung auf einer Intensivstation verfügt oder nicht; eine Weiterbildung zum Beispiel zum IMC-Pflegeexperten zählt nicht als Qualifikationsersatz eines beatmungs-/intensivspezifischen Fachkundenachweis in der außerklinischen Intensivpflege.




7.9. Fachliche Inhalte Basis und Aufbaukurs Außerklinische Intensivpflege KNAIB -Rahmenlehrplan und Lernfelder

BereicheKursauf-teilung

B = Basiskurs
A = Aufbaukurs

InhalteMindeststunden

U-Std.= 45 Min.
Std. = 60 Min.

Außerklinische BeatmungB
B + A

B + A
B + A
B + A
B + A
B
B
B + A
B + A
B + A
B + A

– Anatomie/Physiologie Atmung
– Pathophysiologie: Perfusions-/Ventilations-/ Diffusionsstörungen
– Indikationen zur Beatmung
– Beatmungszugänge/-formen/-modi
– Beatmungsparameter
– Grenzen und Alarme
– Gerätekunde
– O2-Applikation (LTOT)
– Praxisworkshop (Beat mung: Hands-On)
– Blutgasanalyse (Basics/Vertiefung)
– Beatmungs-/Weaningstrategien
– Notfallmanagement & Reanimation (BLS)
28 U-Std.
= 21 Std.
Krankheitslehre –
außerklinische Beatmungsrelevanz
B
A
– Krankheitsbilder-Überblick (allgemein)
– spezielle Krankheitslehre
(Pulmologie / Kardiologie / Neurologie / Pädiatrie)
44 U-Std.
= 33 Std.
AtemtherapieB + A
B + A
B + A
B + A
– Sekretmanagement
– Inhalation
– Lagerungen/Atemtherapie
– Hustenmanagement
16 U-Std.
=12 Std.
Pflege beatmeter Patienten in der außerklinischen PflegeB
B
B + A
B + A
B + A
B
B
B + A
B + A
– Tracheostoma (Indikationen/Anlagearten)
– Trachealkanülenmanagement
– Atemgaskonditionierung
– Überwachung/Monitoring
– Prophylaxen
– Pharmakologie
– Ernährung/Dysphagie
– Pflegekonzepte bei bewusstseins-eingeschränkten Patienten
– Schmerzmanagement
36 U-Std.
= 27 Std.
Kommunikation/Ethik in der außerklinische PflegeB + A
A
B + A
B + A
B
– Umgang mit „schwierigen“ Gesprächssituationen
– Stressprävention
– Arbeiten im familiären Umfeld (Nähe und Distanz)
– Ethik & Haltung in der Pflege
– End-of-Life-Care
16 U-Std.
= 12 Std.
Rechtliche AspekteB
B
B
– Haftungs-/ Delegationsrecht
– MPG
– Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
4 U-Std.
= 3 Std
Qualitätssicherung/PflegedienstorganisationB
B
B
B
B
– Anforderungen an Pflegedienste (Strukturqualität)
– Dokumentation
– Qualitätssicherung (rechtl.)
– Qualitätsmanagement (Grundlagen)
– Überleitmanagement
8 U-Std.
= 6 Std.
Hygiene /außerklinisches SettingB
B
B
– Hygienemaßnahmen (allgemein)
– Umgang mit Sonden & Kathetern
– Umgang mit multiresistenten Erregern
4 U-Std.
=3 Std.)
Außerklinische, ambulante HospitationB– 40 Std.: praktische Hospitation mit Praxisanleiter
– 20 Std.: Selbststudium mit schriftlichem Abschluss: Transfer Theorie/Praxis: patientenorientierte individuelle Pflegeablaufplanung/ITA (schriftlich)
60 Std.
Hospitation – stationärer Charakter z.B. Intensivstation,Weaning-zentrumA– mit vorgegebenen Lern-/Lehrzielen40 Std.
Schriftliche HausarbeitAFallbearbeitung mit praktischem Bezug zum Arbeitsfeld der außerklinischen Beatmung20 Std.
Prüfung/Kursabschluss– Abschlussprüfung – zentral durch KNAIB
– Organisation/Kurs-Reflexion/Abschluss
2 U-Std.
= 1,5 Std.
2 U-Std.
= 1,5 Std.
Gesamt (Mindestanforderung):240 Std.




7.10. Durchführung einer beruflichen Zusatzqualifikation zur Pflegefachkraft Außerklinische Intensivpflege

Die Vermittlung der theoretischen Inhalte erfolgt auf der Grundlage eines detaillierten Curriculums, das sich aus Modulen und Moduleinheiten zusammensetzt. Neben einer präzisen Modulbeschreibung werden die Lerninhalte der einzelnen Moduleinheiten aufgelistet und die zu erreichenden kognitiven, affektiven und praktischen Lernziele nach einer ausgewählten mehrstufigen Taxonomie erfasst. Die Festlegung der Dozentenqualifikation und der angewandten Methodik sichern die inhaltliche und didaktische Qualität der Vermittlung.
Die kognitiven Lernziele werden in sechs Stufen unterteilt:
•    K1: Kenntnis
Das Erreichen dieser Lernzielstufe befähigt den Lernenden zur Kenntnis von terminologischem und Faktenwissen sowie grundlegender Prinzipien und Theorien.

•    K2: Transfer
Das Erreichen dieser Lernzielstufe befähigt den Lernenden dazu, erworbene Kenntnisse in einem neuen Kontext wiederzuerkennen und dies zu beschreiben.

•    K3: Abstraktion
Das Erreichen dieser Lernzielstufe befähigt den Lernenden dazu, ein neu aufgetretenes Problem durch den selbstständigen Einsatz allgemeingültiger, bekannter Prinzipien zu lösen.

•    K4: Aufgliederung
Das Erreichen dieser Lernzielstufe befähigt den Lernenden dazu, die Systematik komplizierter Zusammenhänge zu verstehen und den Schritt vom Komplexen zum Einfachen dadurch nachzuvollziehen, indem er systematisch grundlegende Aussagen und Beziehungen herausarbeitet.

•    K5: Entwicklung
Das Erreichen dieser Lernzielstufe befähigt den Lernenden dazu, aus unstrukturierten bekannten und unbekannten Einzelinformationen durch sinnvolle Kombination eine organisierte und nachvollziehbare Struktur zu entwickeln.

•    K6: Evaluation
Das Erreichen dieser Lernzielstufe befähigt den Lernenden dazu, die Qualität von Informationen, Aussagen und komplexen Zusammenhängen auf ihre logische Richtigkeit sowie nach ausgewählten Kriterien selbstständig zu bewerten.

Die affektiven Lernziele werden in fünf Stufen unterteilt:
•    A1: Toleranz
Das Erreichen dieser Lernzielstufe führt beim Lernenden dazu, dass er auf affektive Zusammenhänge im Sinne subjektiven Empfindens und Erlebens aufmerksam wird und diese zunächst ohne eine Wertzuweisung toleriert.
•    A2: Reaktion
Das Erreichen dieser Lernzielstufe führt beim Lernenden dazu, dass er auf der Basis bestehender Aufmerksamkeit für affektive Zusammenhänge eine freiwillige positive Aktivität im Sinne einer fortgeführten Auseinandersetzung entwickelt, ohne dass ihm hierbei die Notwendigkeit dafür bewusst ist.

•    A3: Identifikation
Das Erreichen dieser Lernzielstufe führt beim Lernenden dazu, dass er auf der Basis einer eigenen Urteilsbildung und Identifikation eine Einstellung entwickelt, die ihn zu einem bestimmten Verhalten motiviert und er sich für die damit in Zusammenhang stehenden Werte einsetzt.

•    A4: Abstraktion
Das Erreichen dieser Lernzielstufe führt beim Lernenden dazu, dass er Beziehungen zwischen unterschiedlichen entwickelten Werten herstellt und so eine strukturierte Werteordnung vornimmt, die sein zukünftiges Handeln bestimmt.

•    A5: Charakterisierung
Das Erreichen dieser Lernzielstufe führt beim Lernenden dazu, dass er auf der Basis seiner Werteordnung eine differenzierte Lebensphilosophie entwickelt, die ihn zu einer reflektierten Auseinandersetzung mit komplexen Anforderungen des Lebens befähigt.

Die praktischen Lernziele werden in vier Stufen unterteilt:
•    P1: Festigung
Das Erreichen dieser Lernzielstufe befähigt den Lernenden dazu, eine Handlung, bei der bereits eine gewisse Übung vorliegt, zu festigen, wobei bei der Durchführung eine bewusst kontrollierte Ausübung beobachtbar ist.

•    P2: Anpassung
Das Erreichen dieser Lernzielstufe befähigt den Lernenden bei der Ausübung einer Handlung zu einem höheren Niveau der Präzision, das ihm eine gewisse Anpassung seines Verhaltens an gegebene Kontextbedingungen ermöglicht.

•    P3: Koordination
Das Erreichen dieser Lernzielstufe befähigt den Lernenden zu einer Koordination mehrerer Einzelhandlungen, bei deren Ergebnis neben einer geeigneten Abfolge ein gewisses Maß an Gewandtheit beobachtbar ist.

•    P4: Beherrschung
Das Erreichen dieser Lernzielstufe befähigt den Lernenden dazu, Handlungen routiniert auszuführen und erforderliche Abwandlungen des Vorgehens sicher zu beherrschen.




7.11. Beispiel-Stundenplan Basiskurs KNAIB

ThemaMindest Lernzielstufe mindestens Unterrichtsstunden*
TK ManagementK3/P3/A38 U-Std.
Grundlagen der Atmung und BeatmungK38 U-Std.
Reanimation / NotfallmanagementK4/P44 U-Std.
Ethik / PallCare – End of life Care (inkl. Pat Verf. – Vorsorgevollmacht)K3/A24 U-Std.
Geräte- & Materialkunde (inkl. Atemgasklimatisierung + Umgang mit O2)K2/P24 U-Std.
Recht (Delegation/Haftung/MPG)K24 U-Std.
Qualitätssicherung / DokumentationK34 U-Std.
Hygiene (allgemein + MRSA/MRGE)K44 U-Std.
Pharmakologie (Arzneimittellehre + Lagerung + Verabreichung)K24 U-Std.
Ernährung / Dysphagie – Umgang mit ErnährungssondenK34 U-Std.
Kommunikation: Arbeiten im fam. Umfeld / Nähe und DistanzK3/A34 U-Std.
Krankheitsbilder Überblick (neurom. / COPD / Hypoxämie / OHS) – GrundlagenK3/A34 U-Std.
Monitoring (inkl. Einfluss diverser Organe (wie z.B. Herz, Niere) auf die Atmung)K34 U-Std.
Konzepte zur Pflege/Förderung von bewusstseinseingeschränkten Patienten (Basale, Bobath, Affolter) – PrinzipienK3/P2/A38 U-Std.
SekretmanagementK34 U-Std.
Beatmungswerkstatt (BA-Modi-Vertiefung / BA-Strategien / BGA (Basics) / Weaningstrategien (Basics)/ Fallbeispiele BA)K2/P24 U-Std.
ÜberleitungsmanagementK24 U-Std.
Praktikum/Anleitung (intern) durch Praxisanleiter: 40 Stunden
Selbststudium mit Abschluss: individuelle Pflegeablaufplanung/ITA20 Stunden
Gesamtstunden Basiskurs60 Stunden

Die Inhalte des 120 Stunden Basiskurses sind innerhalb von 9 Monaten zu absolvieren.




7.12. Beispiel-Stundenplan Aufbaukurs KNAIB

ThemaMindest Lernzielstufe mindestens Unterrichtsstunden*
Hausarbeit: Ziel, Auftragsstellung, Formvorgaben, Planung/VorgehenK34 U-Std.
Atemtherapie / Atemerleichternde Lagerung / Physiotherapie – WorkshopK4/P312 U-Std.
Spezielle Krankheitslehre: Pulmologie
COPD, respiratorische Notfälle
K4/A38 U-Std.
Spezielle Krankheitslehre: Neurologie
Anatomie/Physiologie allgemein, neuro-muskuläre Krankheitsbilder: ALS, SMA, Muskeldystrophien, Schädel-Hirn-Blutungen, Schädel-Hirn-Traumata, cerebraler ischämischer Insult, cerebrale Krampfgeschehen
K4/A316 U-Std.
Spezielle Krankheitslehre: Kardiologie
KHK, kardiale Notfälle
K4/A38 U-Std.
Spezielle Krankheitslehre: Pädiatrie
beatmungspflichtige Erkrankungen beim Kind
K3/A38 U-Std.
BA Vertiefung – BA-Kurven, BA-Refresh, komplexe Fallbeispiele BA – Fachdiskussion, BA-Strategien bei versch. Krankheitsbildern, BGA (Vertiefung), Weaningstrategien (Vertiefung), BA-Geräte Hands-OnK58 U-Std.
Ethik & Haltung/Stressprävention (Selbstschutz, Burn-Out-Prophylaxe)K4/A38 U-Std.
SchmerzmanagementK34 U-Std.
Schriftliche Abschlussprüfung
Fragen/Aufgaben werden zentral durch KNAIB gestellt
-> Kurs-Qualitätssicherung
2 U-Std.
Organisation gesamt AKI (inkl. Info / Abschluss / Reflexion)2 U-Std.
Fachspezifische Hausarbeit (schriftlich) 20 Stunden5
Hospitation (stationär/klinisch: Intensiv- /Weaningstation oder Rehabilitationseinrichtung mit Schwerpunkt Beatmung/Entwöhnung)40 Stunden
Gesamtstunden Aufbaukurs60 Stunden

Die Inhalte des mindestens 120 Stunden Aufbaukurses sind innerhalb von 12 Monaten zu absolvieren.


5 1 Std. Praxis / Hausarbeit entspricht einer Dauer von 60 Minuten.

Der Aufbaukurs zur Erlangung der gesamten Zusatzqualifikation „Pflegefachkraft für Außerklinische Intensivpflege KNAIB“ ist spätestens innerhalb 24 Monate nach Abschluss des Basiskurses zu beginnen, damit der Basiskurs anerkannt werden kann.




7.13. Übersicht Zusatzqualifikation Außerklinische Intensivpflege KNAIB

– Theorie:
– AKI-Basiskurs                                                              60 Stunden
– AKI-Aufbaukurs                                                          60 Stunden

– Praxis:
– Basiskurs:        außerklinische Hospitation           40 Stunden
– Aufbaukurs:    klinische/stationäre Hospitation  40 Stunden

– schriftlich:
– Basiskurs:    Selbststudium mit Abschluss:
schriftliche individuelle Pflegeablaufplanung/ITA)                  20 Stunden
– Aufbaukurs: fachspezifische Hausarbeit/Fallbearbeitung  20 Stunden


Gesamtstunden:                                                     240 Stunden




7.14. Beteiligung von Fortbildungsakademien

  • PflegeLeicht, Akademie für Fort – und Weiterbildung, Burgwaldring 16, 86697 Oberhausen / Kreut
  • PflegeLeicht, Akademie für Fort – und Weiterbildung, Heidestr. 15, 32051 Herford
  • Hero Akademie, Gutenbergplatz 1a 93047 Regensburg
  • Lifeline Akademie, Bahnhofsplatz 2, 94436 Simbach/Landau
  • Fortbildung AKB Elke Dodenhoff, Albert-Schweitzer-Str. 66, 81735 München